Wie privat ist Privatsphäre?​

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Das Zivilgesetzbuch schützt unsere Persönlichkeitsrechte. Zu diesen gehört auch die Privatsphäre. Aber wie weit geht diese? Wie weit dürfen Journalist*innen gehen, wenn sie über Menschen berichten? Und müssen sie alle Menschen genau gleich behandeln?

Nehmen wir ein Beispiel: Silvio wurde auf dem Fahrrad von einem Auto angefahren. Er wurde dabei an der Hüfte und an den Beinen verletzt und musste mit dem Krankenwagen ins Spital. Schnell waren einige Augenzeug*innen zur Stelle, solange Silvio noch auf der Unfallstelle lag. Einige zückten ihre Handys und machten Bilder. Zwei schickten ihre Bilder an Medien aus der Region (Zeitung, Fernsehen).

Die Problematik hierbei ist, ob es rechtlich und ethisch erlaubt und angemessen ist, solche Aufnahmen von Silvio zu machen. Dürfen die Journalist*innen diese Bilder verwenden? Dürfen sie Silvios Namen nennen? Darf Silvio auf den Bildern erkennbar sein?

Hier findest du einige wichtige Fragen zur Privatsphäre und zum Schutz der Persönlichkeit. Du kannst jede Frage anklicken, dann öffnet sich darunter die Antwort. 

Zur Privatsphäre gehören persönliche und finanzielle Daten (z. B. welches Vermögen du auf der Bank hast), die persönliche Kommunikation, der Wohnbereich, familiäre Angelegenheiten sowie Glaubensbekenntnisse und Weltanschauung.
Das Recht auf Privatsphäre gilt als Menschenrecht. Es ist in allen modernen Demokratien verankert und betrifft den nichtöffentlichen Bereich. Hier soll ein Mensch unbehelligt von äusseren Einflüssen leben können.

Wenn du dich aber beispielsweise an einer öffentlichen oder halböffentlichen Veranstaltung (Demo, Vereinsversammlung etc.) exponierst, musst du damit rechnen, dass die Medien darüber berichten, also auch damit, dass du auf einem Bild erkennbar bist.

Ausserdem können deine Rechte zum Zweck der Strafverfolgung eingeschränkt werden, wenn du etwas Illegales angestellt hast.

Im Grundsatz gelten für Prominente dieselben Rechte wie für Personen, die nicht in der Öffentlichkeit stehen. Für einen in der Öffentlichkeit stehenden Menschen (z. B. Politiker*innen, CEO eines Unternehmens, bekannte Künstler*innen, Sportler*innen usw.) wird die Privatsphäre aber anders beurteilt als bei einer unbekannten Person.

Beispiel: Fussballer XY fährt betrunken Auto und wird erwischt. Dann ist das ein Thema, das die Öffentlichkeit interessiert und natürlich von den Medien aufgegriffen wird, wenn sie davon Wind bekommen. Bei Herrn oder Frau Meier aus Niederhelfenschwil ist das nicht so. Allerdings dürfen auch bei Prominenten im Privatbereich, also zum Beispiel zuhause, keine Ton-, Bild- und Videoaufnahmen ohne Einwilligung der Betroffenen gemacht werden.

Jede Person hat das Recht auf das eigene Bild. Das heisst, du kannst bestimmen, was mit Bildern von dir passieren darf.

Im öffentlichen Raum wird dieses Recht aber eingeschränkt. Alltagsfotos und Filmaufnahmen verstossen nicht gegen Persönlichkeitsrechte, solange sie blosses «Beiwerk» eines Berichts sind, wenn du also zufällig mit drauf und nicht das eigentliche Motiv des Bildes bist. Wer sich in der Öffentlichkeit aufhält, muss damit rechnen, als Teil dieser Öffentlichkeit wahrgenommen und in den Medien dargestellt zu werden. Im öffentlichen Raum hat das Recht, Worte und Bilder einzufangen, in den meisten Fällen Vorrang vor dem Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Personen.

Anders liegt der Fall, wenn du aus der Menge herausragst und deshalb Hauptdarsteller*in eines Bildes wirst. Je mehr die Gefahr besteht, dass du dabei in ein ungünstiges Licht gerückt, lächerlich gemacht oder deine Intimsphäre verletzt wird, desto eher braucht es deine Zustimmung für das Bild.

Die Grenze zwischen erlaubt und nicht erlaubt ist sehr dünn. Beispielsweise könnten gewisse Personen die abgebildete Person erkennen, auch wenn deren Gesicht auf dem Foto nicht erkennbar ist. Wie viel darf man also zeigen, um die Menschenwürde und Privatsphäre nicht zu verletzen? Ein Foto von beispielsweise einem Unfallopfer zu machen ist ethisch umstritten. Dieses dann zu veröffentlichen ist aber klar inakzeptabel und rechtlich nicht erlaubt, ausser die betroffene Person hat ihr ausdrückliches und schriftliches Einverständnis gegeben.

Wenn Menschen vor Gericht kommen, weil man ihnen eine Straftat vorwirft, so gilt ein ganz wichtiger Grundsatz: Angeschuldigte gelten solange als unschuldig, bis sie vom Gericht verurteilt sind. Auf diese sogenannte Unschuldsvermutung müssen Medienschaffende hinweisen. Bilder von Verdächtigen müssen verpixelt werden (oder schwarzer Balken im Gesicht), Namen dürfen nicht genannt werden.

Eine Ausnahme gilt, wenn es sich um eine Person des öffentlichen Interesses handelt. Nehmen wir als Beispiel eine Meldung über einen bekannten Musiker, der verhaftet wurde, nachdem er im angetrunkenen Zustand vermutlich seine Freundin tätlich angegriffen hat. Aber auch bei dieser Meldung muss der Hinweis auf die Unschuldsvermutung erscheinen, also der Hinweis darauf, dass der Verdächtige noch nicht rechtskräftig verurteilt ist.

Auf der Website des Schweizer Presserates kann man eine Beschwerde einreichen. Was der Presserat macht, erfährst du weiter unten in einem eigenen Seitenabschnitt.
Wenn es einen Beitrag von Fernsehen oder Radio SRF betrifft, wendet man sich mit der Beschwerde zuerst an die Ombudstelle der Sprachregion (dazu gibt es bei SRF ein Webformular). Nur ein kleiner Teil der Beschwerden, etwa 5 %, kann durch die Ombudsstelle nicht entschieden werden und gelangt an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI.
Man kann auch Klage vor Gericht erheben.

Was heisst das nun für Silvios Fall? Eine Person, die den verletzten Silvio so fotografiert, dass er erkennbar ist, handelt unethisch (moralisch nicht korrekt, verwerflich). Sie dürfte die Bilder auch nur dann veröffentlichen, wenn Silvio ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

Hand aufs Herz: Würdest du dich als Unfallopfer um so etwas kümmern wollen? Also: Hände weg vom Smartphone bei Unfällen. Du würdest fast mit Sicherheit die Privatsphäre von Beteiligten verletzen.

7 W-Fragen

Für eine Meldung über ein Ereignis versuchen Journalist*innen folgende Fragen zu beantworten:

Was ist geschehen?
Wann ist es geschehen?
Wo ist es geschehen?
Wie ist es geschehen?
Warum ist es geschehen?
Wer hat etwas getan?
Woher stammt die Information?

Filterblase

Sogenannte Suchalgorithmen erkennen auf Google, Youtube und anderen Plattformen aufgrund deiner bisherigen Internet-Nutzung deine Vorlieben und Interessen. Wenn du Suchbegriffe eingibst, filtern sie damit Ergebnisse heraus, die du wahrscheinlich erwartest. Im Web befindest du dich also sozusagen in einer Blase, in der dir gar nie die ganze mögliche Auswahl angezeigt wird. Das nennt man Filterblase. Deshalb erhält eine andere Person andere Suchergebnisse als du, obwohl ihr die gleichen Begriffe eintippt.

Nachrichtenfaktoren

Text in Bearbeitung

Desinformation

Jemand betreibt Desinformation, wenn er oder sie mit Absicht falsche oder irreführende Informationen verbreitet. Die Person oder Gruppe hat dabei das Ziel, die Gesellschaft, andere Gruppen oder Einzelpersonen zu täuschen oder zu beeinflussen. 

Auch die falsche Information selbst wird als Desinformation bezeichnet, also nicht nur das Verbreiten, sondern auch der Inhalt. 

Konkrete Darstellungen

Sie zeigen Gegenstände, die es entweder in Wirklichkeit gibt (z. B. einen Autobus) oder für die wir eine mehr oder weniger konkrete bildliche Vorstellung haben (z. B. ein Gespenst). 

Es spielt dabei keine Rolle, ob die Darstellung vereinfacht ist oder Details davon absichtlich verzerrt werden. Typische Beispiele finden sich in Fotos und Filmen, aber auch in Illustrationen, Zeichnungen und Karikaturen. 

Abstrakte Darstellungen

Diese finden wir in journalistischen Medien häufig in Form von Diagrammen und Info-Grafiken. Sie verwenden grafische Elemente wie Linien, Rechtecke, Säulen, Kreise, Pfeile usw., um Sachverhalte darzustellen, etwa den Verlauf der Körpertemperatur bei einem kranken Kind im Spital oder den Ablauf eines Arbeitsprozesses.  

Manchmal werden abstrakte Darstellungen auch mit vereinfachten Abbildungen von Dingen kombiniert, die es in Wirklichkeit gibt. Im Alltag finden wir Piktogramme (z. B. Rauchverbot), bei Computern und Smartphones die Icons usw. 

Ethik

Der Begriff kommt vom griechischen Wort «ethos». Das bedeutet so viel wie «Sitte» oder «Gewohnheit». 

Ethik ist eine Wissenschaft. Ihr Thema ist das moralische Handeln von Menschen. An welchen Werten sollen wir uns dabei orientieren? Was ist gutes, was ist schlechtes Handeln? Zum Beispiel: Ist es ok, Tiere zu töten, um ihr Fleisch essen zu können? Was ist wichtiger: die persönliche Freiheit oder das Wohlergehen der ganzen Gesellschaft?  

Organisationen oder Regierungen müssen nicht selten Entscheidungen fällen, die grossen Einfluss auf die Gesellschaft haben. Zum Beispiel: Darf eine Regierung die Bevölkerung (also auch dich) verpflichten, sich gegen schwere ansteckende Krankheiten zu impfen? Bei solchen und ähnlichen Fragen werden oft Ethiker*innen um Rat gebeten. 

Fake News

Absichtlich veröffentlichte Falschinformationen mit dem Ziel, die Meinung und das Verhalten von möglichst vielen Menschen zu beeinflussen. Fake News sehen aus wie echte Nachrichten und sollen Emotionen auslösen (Ärger, Angst, Empörung), damit die Empfänger*innen die Nachricht sofort teilen, ohne sie zu prüfen.

Recht der Persönlichkeit

Persönlichkeit im Gesetz meint nicht den Charakter, sondern einen Menschen als eigenständige Person. Alle Menschen haben eine Reihe von Rechten, die im Zivilgesetzbuch festgehalten sind. Zusammen genommen nennt man sie das «Recht der Persönlichkeit». Ein besonderer Abschnitt dieses Rechts, der «Schutz der Persönlichkeit», schützt dich vor ungerechtfertigten Eingriffen in deinen Lebens- und Freiheitsbereich – durch andere Menschen, Organisationen oder durch den Staat.

Falschinformationen

Falschinformationen stellen Fakten falsch oder unvollständig dar. Man findet sie häufig in sozialen Medien, manchmal auf privaten Websites und sehr selten in News-Medien. Sie werden meistens unabsichtlich verbreitet (ungenügendes Faktenwissen, ungenügende Recherche und Quellenprüfung). Im Gegensatz zu privaten Quellen korrigieren News-Medien eine Falschmeldung, wenn sie entdeckt wird. Es gibt auch Falschinformationen, die absichtlich verbreitet werden. In diesem Fall sprechen wir von Fake News.

Einnahmen der SRG SSR

  • 78 % aus Empfangsgebühren
  • 22 % aus kommerziellen Einnahmen sowie aus weiteren Erträgen. Es werden z. B. selber produzierte Sendungen an andere Radio- und Fernsehveranstalter verkauft.

Die Ausgaben setzen sich ähnlich zusammen wie bei einem Unternehmen mit Print- und Online-Zeitungen.

Push-Meldung

Push-Meldungen (engl. für stossen, schieben) sind Benachrichtigungen, die ohne das Öffnen der jeweiligen App auf deinem Smartphone oder Tablet erscheinen. Wenn man eine App installiert, werden sie meistens automatisch aktiviert. Du kannst sie aber in den Einstellungen deines Geräts ausschalten.

SRG SSR

SRG:
Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft

SSR: 
französisch: Société suisse de radiodiffusion et télévision
italienisch: Società svizzera di radiotelevisione
rätoromanisch: Societad svizra da radio e televisiun

Infotainment

Infotainment setzt sich aus den Worten «Information» und «Entertainment» zusammen. Dabei werden Informationen und Fakten mit unterhaltsamen Elementen untermalt und aufgelockert.

Ein klassisches Beispiel von Infotainment ist Werbung, in der Informationen zu Produkten und Dienstleistungen unterhaltsam präsentiert und inszeniert werden.

Ein weiteres Beispiel sind Quiz-Shows, in denen die Teilnehmenden die Informationen selber herausfinden müssen.

Medienkompetenz

  • Medien sinnvoll nutzen können (technisch und strategisch)
  • Medieninhalte und die Medienentwicklung kritisch beurteilen können (z. B. was ist relevant, was ist wahr?)
  • mittels Medien mit anderen kommunizieren und zusammenarbeiten können
  • selber Medien nutzen, um Inhalte zu erzeugen, zu gestalten und somit mitreden zu können
  • sich auf neue Medien einstellen können

Online-Medien

Online-Medien sind Medien, auf die du über das Internet zugreifen kannst. Es gibt eine ganze Reihe verschiedener Kategorien.
Hier eine Auswahl (nicht vollständig):

  • News-Portale (z. B. watson.ch, nzz.ch, nau.ch)
  • soziale Medien (z. B. Facebook, Twitter, Tiktok oder Instagram)
  • Wissensplattformen (z. B. britannica.com, Wikipedia)
  • Messenger-Dienste (z. B. Threema, WhatsApp)
  • E-Mail-Dienste (z. B. GMX, Gmail, Yahoo Mail)
  • Online-Tools (z. B. Doodle, Dropbox)
  • Streaming-Dienste (z. B. Spotify, Netflix)
  • Verkaufsplattformen (Galaxus, Amazon)
  • Online-Spiele (z. B. Sims, World of Warcraft).

Beispiele von privaten Medienhäusern

Beispiele aus der Schweiz:

  • Freiburger Nachrichten
  • NZZ-Mediengruppe, z. B. mit der Neuen Zürcher Zeitung
  • Schaffhauser Nachrichten
  • CH Media, z. B. mit Luzerner Zeitung, Radio 24, Fernsehen 3+
  • Somedia AG, z. B. mit der Zeitung Südostschweiz
  • Ringier, z. B. mit Blick, Beobachter, Bilanz, Schweizer Illustrierte; weitere Angebote: Radio Energy (NRJ), Blick TV, DeinDeal, Moon and Stars-Festival, jobs.ch, Ticketcorner
  • TX-Group, z. B. mit Tages Anzeiger, 20 Minuten, Schweizer Familie; Plattformen: Doodle, Ricardo, Zattoo, Homegate

Beispiele aus dem Ausland:

Pressefreiheit

Sie bezeichnet das Recht von Einrichtungen der Presse und anderer Medien, ihre Tätigkeit ungehindert auszuüben. Der Staat darf Nachrichten und Meinungen nicht zensieren oder verbieten.

Presse

Der Begriff «Presse» stammt aus einer Zeit, als Informationen noch alle mit einer Druckerpresse gedruckt werden mussten, um sie zu verteilen. Im letzten Jahrhundert benutzte man ihn, um die Gesamtheit der gedruckten Zeitungen und Zeitschriften zu bezeichnen. Heute reden wir von Presse, wenn es um journalistische Medien geht – egal ob gedruckt oder elektronisch.

Infografik

Eine Infografik ist eine Abbildung, die schwierige Zusammenhänge und Sachverhalte bildlich und vereinfacht darstellt.

Nutzer*innen können mit einer Infografik auch komplexe Themen schnell überblicken und verstehen.

Transparenz

Einer der Grundsätze für Werbung in der Schweiz ist die Transparenz (wörtlich: Durchsichtigkeit). Werbung soll als solche erkennbar sein – zumindest bei genauerem Hinsehen, wie du das oben gemacht hast.

E-Paper

Eine digitale Zeitungs- oder Zeitschriftenausgabe, die vom Inhalt und Layout her mit ihrem Printpendant identisch ist, wird E-Paper (englisch für E-Zeitung) genannt. Wie viele gedruckte Publikationen, sind E-Papers oft kostenpflichtig. Die meisten Zeitungen und viele Zeitschriften in der Schweiz sind als E-Paper verfügbar.

Zeitschrift

Eine Zeitschrift, manchmal auch Magazin genannt, ist ein Medienprodukt aus der Gruppe der Print- oder Onlinemedien. Die Wesensmerkmale von Zeitschriften sind die regelmässige, fortgesetzte Erscheinungsweise, oft wöchentlich, 14-täglich oder monatlich, und die thematische Ausrichtung.

Zeitung

Eine Zeitung ist ein Medienprodukt aus der Gruppe der Print- oder Onlinemedien. Die Wesensmerkmale von Zeitungen sind die regelmässige, fortgesetzte Erscheinungsweise, die Ansprache der breiten Öffentlichkeit, die aktuelle Nachrichtenübermittlung und die unbeschränkte inhaltliche Vielfalt.

Spezialpresse (Special Interest)

Special-Interest-Zeitschriften wenden sich mit speziellen Themen an ihr Publikum oder konzentrieren sich auf klar abgegrenzte Sachgebiete des Freizeitbereichs. Hier finden sich Mode-, Musik-, Auto-, Koch-, Hobby- und Tierzeitschriften, aber auch Erzeugnisse über Wohnen, Haus und Garten.

Beispiele:
Schweizer Golf Magazin, Schweizer Hunde Magazin, Schwinger Magazin

Fachpresse

Die Auswahl der Themen und die Darbietung spricht vor allem Berufsgruppen an. Die Artikel werden meist von Fachleuten verfasst.

Beispiele:
Bildung Schweiz für Lehrpersonen, Schweizer Optiker für Optiker, Schweizer Maschinenmarkt für Fachleute in der Industrie

Finanz- und Wirtschaftspresse

Die Publikationen dieser Gruppe befassen sich ausschliesslich mit Themen aus den Bereichen Finanz und Wirtschaft.

Beispiele:
Bilanz, Finanz und Wirtschaft, Handelszeitung

Publikumspresse

Publikumszeitschriften wenden sich an eine breite Leserschaft. Aufmachung und Inhalt sind stark durch Reportagen und Bilder geprägt. Sie bieten Beiträge zu den verschiedensten Themen wie Politik, Wirtschaft, Kultur, Mode, Gesundheit, Reisen, Ernährung, vermitteln Lebenshilfe, berichten über Personen des öffentlichen Lebens usw. Je nach Publikation ergeben sich unterschiedliche Schwerpunkte. 

Beispiele:
Weltwoche, Schweizer Illustrierte, Schweizer Familie, Tele

Sonntagspresse

Sonntagszeitungen richten sich wie die Tageszeitungen an ein breites Publikum und enthalten in erster Linie ebenfalls Nachrichten aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Sport. Sie sind mehrheitlich im ganzen Sprachgebiet verbreitet.

Beispiele:
SonntagsBlick, SonntagsZeitung, NZZ am Sonntag, Schweiz am Wochenende

Regionale Wochenpresse

Regionale Wochenzeitungen richten sich wie die Tageszeitungen an ein breites Publikum und enthalten in erster Linie ebenfalls Nachrichten aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Sport – meist aber nur aus der betreffenden Region.

Beispiele:
Appenzeller Volksfreund, Willisauer Bote, Frauenfelder Woche, Urner Wochenblatt

Tagespresse

Tageszeitungen richten sich an ein breites Publikum und enthalten in erster Linie aktuelle Nachrichten aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Sport. Sie haben praktisch immer einen starken Bezug zu ihrem Verbreitungsgebiet.

Beispiele:
Blick, Tages-Anzeiger, Neue Zürcher Zeitung, 20 Minuten, Watson

Ressort

Ein Ressort bezeichnet einen Zuständigkeitsbereich eines Unternehmens. Synonyme sind Abteilung oder Arbeitsgebiet.

Schweizerische Lauterkeitskommission

Lauterkeit bedeutet so viel wie Fairness und Ehrlichkeit. Die Schweizerische Lauterkeitskommission setzt sich für faire Werbung ein. Wenn Personen oder Unternehmen mit einer Werbung nicht einverstanden sind, können sie bei dieser Kommission eine Beschwerde einreichen. Die Beurteilung ist kostenlos. Die Lauterkeitskommission gibt danach eine Empfehlung ab (z. B. dass die Werbung besser gekennzeichnet werden muss).

Empfehlungen des Verlegerverbands Schweizer Medien

Der Verlegerverband hat Empfehlungen zum Umgang mit bezahlter Werbung formuliert.

Wenn Werbetreibende dafür bezahlen, dass ein Inhalt erscheint, muss das angezeigt werden. Die Werbemittel müssen transparent sein, d. h., sie müssen klar und erkennbar gekennzeichnet werden.

Journalistenkodex

Eine Sammlung von Regeln und Rechten für Journalist*innen. Wir haben ihm ein eigenes Kapitel gewidmet. Du findest es hier.

Redaktionelle Inhalte

Inhalte, die von Journalist*innen nach ihren Arbeitsgrundsätzen erstellt oder ausgewählt wurden.

Paywall

Paywall (deutsch: Bezahlschranke) kommt vom englischen «to pay» (zahlen) und «wall» (Mauer). Ein Teil des Inhalts ist hinter der «Mauer». Du zahlst einen Betrag, um durchgelassen zu werden.

Verlag

Ein Verlag ist ein Unternehmen, das Medienprodukte wie Zeitungen, Zeitschriften, Bücher oder sogar Spiele herstellt, veröffentlicht und verkauft.

öffentlich-rechtlich

Öffentliches Recht regelt das Verhältnis zwischen dem Staat und den einzelnen Bürger*innen (im Gegensatz zum Privatrecht – das regelt das Verhältnis der Bürger*innen oder Unternehmen untereinander). 

In unserem Zusammenhang bedeutet der Begriff, dass eine Organisation, die dem öffentlichen Recht untersteht, zur Mehrheit an einem solchen Unternehmen beteiligt ist. Solche Organisationen sind z. B. der Bund oder ein Kanton.

Service public

Unter Service public (französisch für Dienst für die Öffentlichkeit) versteht man Dienstleistungen, welche die staatlichen Institutionen (Bund, Kantone und Gemeinden) für die Bürger*innen erbringen.

Beispiele sind die Post, öffentlicher Verkehr, die Wasserversorgung oder die Müllabfuhr. Der Staat muss das nicht unbedingt selbst tun, er kann auch Unternehmen damit beauftragen.

Algorithmus

Ein Algorithmus ist ein Prozess, der bestimmte Berechnungen vornimmt. Das kann etwas ganz Einfaches sein oder – wie diesem Fall – etwas sehr Kompliziertes. Die Algorithmen, die das Online-Verhalten der Nutzer*innen auswerten, laufen im Hintergrund ab. Sie sind so ausgeklügelt, dass die Online-Dienste sie geheim halten.

Referendum

Die meisten Gesetze und anderen Erlasse, die das Parlament beschliesst, treten ohne Volksabstimmung in Kraft. Wenn aber die Stimmberechtigten mit einem Beschluss nicht einverstanden sind, können sie sich dagegen wehren. Das nennt man ein fakultatives Referendum. Stimmberechtigte, die gegen den Beschluss sind, müssen dann 50’000 gültige Unterschriften sammeln. Gelingt das, so kann das Volk darüber abstimmen, ob der Beschluss in Kraft treten soll oder nicht. 

Initiative

Eine eidgenössische Volksinitiative ermöglicht es dem Volk, die Bundesverfassung zu ändern. Damit eine Volksinitiative zustande kommt, müssen die Initiantinnen und Initianten 100’000 Unterschriften von stimmberechtigen Personen sammeln. Das Parlament prüft, ob die Initiative gültig ist, das heisst, ob sie gewisse Vorgaben erfüllt. Falls ja, wird sie dem Volk zur Abstimmung unterbreitet.

Fairness-Prinzip

Als Fairness-Prinzip bezeichnet man das Gebot, beide Seiten anzuhören, den Ankläger*innen wie die angeklagte Partei. Journalist*Innen müssen Betroffene anhören, bevor sie schwere Vorwürfe publizieren. Im Beitrag muss die Stellungnahme der beschuldigten Person, die sogenannte Gegendarstellung, auch genannt werden. Im Bericht muss sie nicht gleich viel Platz einnehmen wie die Kritik. Aber die Stellungnahme muss im gleichen Medienbericht fair wiedergegeben werden.

Menschenrechte

Menschenrechte sind Rechte, die jede Person hat (also auch du), einfach weil sie ein Mensch ist. Es sind also angeborene Rechte. Man darf sie keinem Menschen wegnehmen und sie können auch nicht verkauft werden. Sie garantieren den Menschen Freiheit und Eigenständigkeit und schützen sie vor Eingriffen durch andere Personen, wie beispielsweise wenn dich jemand als Unfallopfer fotografiert. Zu deinen Menschenrechten gehören zum Beispiel das Recht auf Leben, auf körperliche Unversehrtheit und bestimmte Freiheitsrechte, wie eben das Recht, die eigene Meinung frei zu äussern. Die Vereinten Nationen (UNO) haben die Menschenrechte 1948, kurz nach ihrer Gründung, in ihre Grundsätze aufgenommen. Leider halten sich auch heute nicht alle Mitgliedstaaten daran.

Schweizer Presserat

Der Schweizer Presserat ist ein Gremium von 21 Personen, darunter auch einige ohne Medienberufe. Er nimmt Beschwerden über redaktionelle Beiträge in Zeitungen und Zeitschriften sowie Online-Medien entgegen und beurteilt, ob der Journalistenkodex verletzt wurde.

Beschweren können sich Personen, aber auch Organisationen, Unternehmen und Institutionen. Die Beschwerde ist für Privatpersonen kostenlos.

Kodex

Der Begriff Kodex hat mehrere Bedeutungen. Hier steht er für eine Sammlung von Regeln und Normen eines Sachbereichs (in unserem Fall des Journalismus).

Influencer*in

Influencer*innen (von englisch «to influence» für «beeinflussen») sind Personen, die in den sozialen Medien häufig auftreten, hohes Ansehen und viele Follower haben. Das können Blogger*innen, Sportler*innen, YouTuber*innen, Promis usw. sein. Marken und Unternehmen nutzen die Chance, ihre Produkte bekannt zu machen, indem sie mit Influencer*innen Verträge abschliessen. Diese preisen die Produkte auf ihren Kanälen an und bekommen Geld dafür.

Verschwörungstheorien

Menschen, die an eine Verschwörungstheorie glauben, haben einen Verschwörungsverdacht: Sie sind der Überzeugung, dass eine Gruppe von Leuten, eine Organisation oder eine Regierung eine geheime Abmachung hat, eine unrechtmässige und «böse» Absicht zu verfolgen. Dieser Verdacht wird aufrechterhalten, obwohl es Beweise dagegen gibt. Anders als bei Fake News verbreiten die Betroffenen dabei nicht einfach Falschinformationen, sondern glauben selber an ihre Erzählungen.

Impressum

Ein Impressum (lateinisch für Hineingedrücktes) ist eine Angabe über die Herkunft einer Publikation. Es enthält Angaben über den Verlag, Autor*in, Herausgeber*in oder die Redaktion. Im Impressum kann man die Verantwortlichen für die Publikation nachschauen. Man findet es meistens am Anfang oder am Ende einer gedruckten Zeitung und am Ende einer Webseite.

Twitter

Twitter ist ein typisches soziales Medium, weil Menschen damit anderen Menschen auf einfache Weise etwas mitteilen können. Auf Twitter tun sie dies mit Kurznachrichten («Tweets» genannt, von englisch to tweet für zwitschern). Die Anzahl Zeichen pro Tweet ist begrenzt.  Aktuell liegt die Obergrenze bei 280 Zeichen. In Zukunft könnte sie noch erhöht werden.

News-Portal

Ein News-Portal ist eine Online-Zeitung. Manche News-Portale sind Online-Versionen von gedruckten Zeitungen (zum Beispiel 20min.ch), andere publizieren ihre Beiträge nur Online (zum Beispiel watson.ch). Ein News-Portal ist nicht dasselbe wie ein E-Papier (siehe E-Paper).

Wikipedia

Wikipedia ist ein Online-Lexikon. Geschrieben wird es aber nicht nur von Fachleuten. Jeder und jede kann Inhalte beitragen. Es gibt aber trotzdem eine Art Kontrolle: Geprüft werden die Inhalte von anderen Nutzer*innen. Fällt jemandem ein Fehler auf, kann sie oder er den Fehler korrigieren. Nicht selten findet man über einem Beitrag auch eine Bemerkung, dass er ungenügend durch Quellen abgesichert ist oder bereinigt werden sollte.

Shitstorm

Eine Flut von negativen Reaktionen von Nutzer*innen in sozialen Medien. Die Reaktionen beziehen sich meistens auf Äusserungen oder Handlungen von öffentlich bekannten Personen oder Unternehmen. Häufig sind sie nicht sehr sachlich oder fair, manchmal sogar beleidigend oder bedrohend.

Künstliche Intelligenz

Künstliche Intelligenz ist die Fähigkeit einer Maschine, menschliche Fähigkeiten wie logisches Denken, Lernen, Planen und Kreativität nachzuahmen.

Medienethik

Medienethik untersucht die Arbeitsweise in den Massenmedien und die Verhaltensweisen der Benutzer*innen dieser Medien. Sie versucht, Werte, Regeln und Normen für Medienschaffende zu formulieren.

Soll es z. B. erlaubt sein, sich mit einer Karikatur über religiöse Überzeugungen lustig zu machen?

Soziale Medien

Soziale Medien sind digitale Technologien, die es den Nutzer*innen ermöglichen, im Internet miteinander zu kommunizieren und Inhalte auszutauschen. Dazu gehören soziale Netzwerke (z. B. Instagram, Snapchat, WhatsApp, Facebook, Twitter), aber auch Weblogs oder Wikis. Die Inhalte kann man entweder nur einer bestimmten Person zugänglich machen, einer bestimmten Gruppe, oder sie sind ganz öffentlich sichtbar. Im Gegensatz zu Zeitungen gibt es in den meisten sozialen Medien kaum Kontrolle der Qualität von Inhalten. (Ausnahmen: Weblogs in Online-Zeitungen, Wikipedia).

User-generated Content

Inhalte, die von den Nutzenden erzeugt und von ihnen auf einer Plattform publiziert werden (Texte, Bilder, Videos, Tondateien).

Journalismus

Journalismus ist die periodische publizistische Tätigkeit in den Medien, die zur öffentlichen Meinungsbildung beiträgt. Hinter den Beiträgen zu meist aktuellen und zum Teil komplexen Themen steht eine professionelle Redaktion mit ausgebildeten Fachleuten. Wichtige Merkmale der journalistischen Arbeitsweise sind:

  • gründliche Recherche
  • Verifizierung der Fakten eines Beitrags vor Veröffentlichung

Journalistischen Darstellungsformen

Eine journalistische Darstellungsform ist durch mehrere Merkmale bestimmt, zum Beispiel:

  • die Länge des Textes
  • der Zweck des Textes
  • die Art, wie der Text geschrieben ist

Typische Beispiele sind die Nachricht, der Kommentar und die Reportage.

Podcast

Ein Podcast ist eine Serie von Mediendateien (Audio oder Video), die man über das Internet bezieht. Das sind z. B. Mitschnitte von Radiosendungen, Interviews, vorgelesene Zeitungsartikel, Musiksendungen usw. Podcasts kann man abonnieren. Das Wort setzt sich zusammen aus dem englischen Wort broadcast (für senden) und der Bezeichnung für den tragbaren MP3-Player iPod. iPods waren beim Aufkommen von Podcasts die wichtigsten Geräte, um sie zu hören. Heute werden Podcasts hauptsächlich auf Smartphones gehört oder angeschaut.

Newsletter

Ein Newsletter ist ein elektronisches, regelmässig erscheinendes Rundschreiben. Absender sind Organisationen wie Unternehmen oder Vereine. Sie wollen ihre Mitarbeitenden, Kund*innen oder Mitglieder über Angebote oder Neuigkeiten informieren. Newsletter werden nur an Abonnent*innen verschickt, das heisst, an Personen, die angegeben haben, dass sie immer den neusten Newsletter bekommen wollen.

Weblog

Ein Weblog, oder kurz Blog, ist eine Art Online-Tagebuch. Eine Person verfasst darin persönlich gefärbte Beiträge zu bestimmten Alltagsthemen, z. B. über die Stationen einer Reise, Kochtipps, Erlebnisse beim Pendeln oder Ähnliches. Es gibt kaum ein Thema, über das sich nicht bloggen liesse. Manche Blogs sind nur bestimmten Personen zugänglich (Freund*innen, Bekannte), andere kann man abonnieren, auch wenn man den oder die Verfasser*in nicht persönlich kennt.

Wikis

Wikis sind Online-Nachschlagewerke. Der Ausdruck kommt von hawaiianischen wiki-wiki für schnell. Es gibt viele Wikis für bestimmte Themen. Das bekannteste jedoch – Wikipedia – deckt fast alles ab, was es zu wissen gibt. Gefüllt wird es von Personen, die über ein Thema Bescheid wissen und dazu einen Beitrag verfassen. Jede und jeder kann dazu beitragen. Das heisst aber auch, dass auch mal was Ungenaues oder Falsches drinstehen kann. Wer einen solchen Fehler entdeckt, kann ihn verbessern. So wird das Wiki immer genauer.

Medienhaus

Ein Medienhaus ist ein Unternehmen, das Medien herausgibt, z. B. ein Zeitungsverlag oder ein TV-Sender.

Quellen

Eine journalistische Quelle ist das Material, das einem Beitrag zugrunde liegt. Das können z. B. Aussagen einer Person oder eine Agenturmeldung sein, aber auch Medien wie Webseiten oder ein Sachbuch.

Agenturmaterial

Agenturmaterial ist das, was Nachrichtenagenturen ihren Kunden liefern. Es sind gesammelte und geprüfte Meldungen, die von den Zeitungen, Zeitschriften, TV-Sendern usw., die sie kaufen, weiterverarbeitet werden. Was Nachrichtenagenturen machen, erfährst du weiter unten.

Medienmitteilungen

Medienmitteilungen sind Informationen von Organisationen (z. B. eine Firma oder eine Bundesbehörde). Sie werden den Medienleuten schriftlich zugestellt oder an einer Konferenz mündlich mitgeteilt. Wir gehen später noch näher auf Medienkonferenzen ein.

Nachrichtenagenturen

Nachrichtenagenturen sind Unternehmen, die Nachrichten aus der ganzen Welt sammeln, prüfen und sie an Medienunternehmen wie z. B. Zeitungen verkaufen. So müssen diese nicht alle Nachrichten selber beschaffen. Wir gehen später noch näher auf Nachrichtenagenturen ein.

Redaktion

Redaktion hat mehrere Bedeutungen: 

a) die Abteilung eines Medienunternehmens, wo die journalistische Arbeit stattfindet. Hier arbeiten alle Personen, die an der Beschaffung und der Aufbereitung der Informationen beteiligt sind, 

b) die Gesamtheit der Redaktor*innen eines Medienbetriebs und 

c) ihre Tätigkeit, das Redigieren.